Allgemeine Informationen zur Anmeldung – Schulanfänger an der GKS
An der GKS wird „Zusammen“ großgeschrieben. Wir nehmen jedes Kind so an wie es ist, so werden alle Schulneulinge in kurzer Zeit ein festes Mitglied unserer Schulgemeinschaft.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserem Padlet Schulanmeldung. Zum Padlet gelangen Sie, wenn sie auf das Bild klicken.
Ab wann muss mein Kind eine Schule besuchen – Wann beginnt die Schulpflicht?
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Wie kann ich die Schule kennenlernen?
Um mit einem guten Bauchgefühl in die Anmeldung für die Grundschule zu gehen, bieten wir allen künftigen Erstklässlern und ihren Eltern an, uns vorab kennenzulernen.
Jedes Jahr laden wir dafür alle interessierten Eltern zu einem Informationsabend in unsere Schule ein. Hier haben Sie Gelegenheit einen umfassenden Einblick in die schulische Arbeit, das Schulleben und die Betreuungsangebote an der Gottfried-Kricker-Schule zu erhalten.
Wie melde ich mein Kind an der GKS an?
Die Anmeldungen der künftigen Erstklässler finden in Willich bis zum 15. November des laufenden Jahres für alle Kinder statt, die im folgenden Jahr schulpflichtig werden. Die Stadt schickt allen Eltern einen Brief mit den notwendigen Informationen.
Bitte bringen Sie alle Anmeldeunterlagen in der Anmeldewoche mit. Die Öffnungszeiten des Sekretariats entnehmen Sie bitte der Taskcard.
Wie geht es dann weiter?
Über die Aufnahme entscheidet jede Schule um die Osterferien herum, in der Regel nach den Schuluntersuchungen. Sie erhalten dann ein Aufnahmeschreiben.
Die Schuluntersuchung durch das Gesundheitsamt des Kreises Viersen im Kreishaus in Viersen erfolgt um den 6. Geburtstag des Kindes. Dazu werden Sie eingeladen.
Wir laden Sie und Ihr Kind voraussichtlich im Januar zu unserem Einschulungsspiel in die Schule ein. Hier wird auf spielerische Weise die Lernausgangslage der Kinder in den Bereichen Sozialverhalten, Aufmerksamkeit, Konzentration, Wahrnehmung, Grob- und Feinmotorik, Mengen– und zahlbezogenes Wissen, Sprache und phonologische Bewusstheit getestet. So können bereits im Vorfeld Förderbedarfe und besondere Stärken der Kinder erfasst werden. Auch die Klassenzusammensetzung der 1. Klassen wird dadurch erleichtert.
Vor den Sommerferien findet ein erster Elternabend in unserem Forum im Neubau statt. Dort erhalten Sie Informationen zur Einschulung, zu den benötigten Materialien, der Klassenzusammensetzung und den ersten Schultagen.
Wann ist die Einschulung an der GKS für mein Kind?
An unserer Schule findet die Einschulung immer donnerstags nach den Sommerferien statt. Die Feierlichkeiten bestehen in der Regel aus einem Einschulungsgottesdienst in der katholischen Kirche St. Johannes und einer anschließenden schulischen Feier in der Sporthalle unserer Schule. Hieran nehmen alle Kinder unserer Schule teil, um die neuen Mitschüler herzlich in der Schulgemeinschaft aufzunehmen.
Anschließend findet die erste Unterrichtsstunde Ihres Kindes bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer statt. In dieser Zeit bieten wir Ihnen Getränke und Snacks an und freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen.
Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?
Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09. geboren ist, können einen formlosen Antrag zur vorzeitigen Einschulung an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.
Zu beachten ist, dass Sie kein Schreiben der Stadt Willich mit Aufforderung zur Anmeldung erhalten, wenn Ihr Kind nach dem 30.09. eines Jahres geboren ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall rechtzeitig vor der Anmeldefrist an unsere Schule wenden, wir beraten Sie gerne.
Kann ich mein Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen?
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). Die Schulleitung trifft die Entscheidung über eine Zurückstellung vom Besuch der Grundschule aber nicht nur auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens, sondern berücksichtigt auch weitere, von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichem Bezug für eine Zurückstellung enthalten.
Sollten noch Fragen zur Einschulung offen sein, können Sie sich an das Sekretariat der Schule wenden.
Telefon: 02156- 919170
Mail: 108716@schule.nrw.de